– Eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB , die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder seit mind. einem Jahr die genannten Zwecke durch ihre Tätigkeit verfolgen
– Rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz